"Der Hundeführerschein"
(Sachkundenachweis für Hundehalter)
Ferner ist jeder Hundehalter in Niedersachsen gem § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) dazu verpflichtet seinen Hund in einem zentralen Register anzumelden. Dies gilt seit dem 01. Juli 2013.
Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.